Sieg…für die Panoramafreiheit!
Posted on 19. Feb, 2010 by Schreiber in Abzocke
Es gibt sie noch!
Die guten Nachrichten.
Das Fotoverbot der “Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg” ist unrechtmäßig.
Zum Hintergrund: Die Stiftung hatte in ihren Parks und Schlossanlagen in Berlin und Brandenburg nur noch Fotos zu privaten Zwecken zugelassen. Pressefotos wurden als gewerbliche Aufnahmen eingestuft und waren entweder verboten oder kostenpflichtig.
Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg darf die Stiftung ab sofort keine Gebühren für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parkanlagen und Gebäude erheben.
Demnach gibt es kein Vorrecht eines Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten.
Hierbei sollte man sich insbesondere ins Gedächtnis rufen, dass die og. Parks und Schlossanlagen Eigentum der Öffentlichkeit sind, also allen Bürgern gehören.
Wir gratulieren dem Gericht zu seiner weisen Entscheidung!
Bravo!











