Teilerfolg für die Panoramafreiheit
Posted on 21. Dez, 2009 by r.schreiber in Abzocke
Keine Fotos von Sanssouci & Co., so wollte es die Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten” durchsetzten und zwar per Gerichtsentscheid.
So hatte es die Fotoagentur Ostkreuz und das Internet-Fotoportal Fotofinder vor dem LG Potsdam verklagt. Den Firmen wurde untersagt Fotos, ihrer Stiftung zugehörenden Schlösser und Anlagen, zu veröffentlichen. Hierbei wurde kein Unterschied zwischen journalistischen Fotos für Zeitungen und/oder Magazinen und Bildern für Kalender und/oder Bücher gemacht.
Nun hat das Brandenburgische Oberlandesgericht am 10. Dezember in einem Berufungsverfahren über den Rechtsstreit zwischen den streitenden Parteien eine neue Feststellung getroffen, die Fotografen und Fotoagenturen hoffen lässt.
Das OLG bezweifelt, dass die Stiftung die kompletten Eigentumsrechte an den Schlössern, Bauwerken und Parkanlagen in Berlin und Brandenburg hat.
Nach deren Ansicht ist die Stiftung lediglich Treuhänderin des Eigentums der Bürger.
Da aus dem Staatsvertrag und der Stiftungssatzung keine Monopolisierung der Abbildungsrechte bestehe, kann auch das Fotografieren zu gewerblichen Zwecken sowie die Weiterverbreitung der Bilder nicht untersagt werden. Und auch das „Vorbeigehen“ an einem, von der Stiftung aufgestellten, Parkordnungsschild ergibt noch keinen Vertrag zwischen dem Fotografen und der Stiftung und kann auf keinen Fall in ein Grundrecht der Verfassung, wie etwa die Meinungsfreiheit, eingreifen.
Das schriftliche Urteil wird für Mitte Januar erwartet.
Weitere Infos hier.












Beobachter
21. Dez, 2009
Sehr gut. Ich hoffe das Urteil wird so rechtskräftig und möglichst noch zum Grundsatzurteil.
Wie kann es sein, daß man Gebäude, wie Schlösser oder den Eiffel-Turm nicht fotografieren darf, weil irgendwer glaubt, daran alle Rechte zu haben?
Zumal es sich meist auch noch um “Volkseigentum” handelt.
Da muß dringend mal ein Gericht mit aufräumen.