Weiterer Etappensieg für Fotojournalisten

Posted on 02. Okt, 2009 by Schreiber in Abzocke

Bereits am 17.07.2009 erwirkte FREELENS eine Einstweilige Verfügung gegen die Fotografenverträge der Heinrich Bauer Achat KG. Diese bleibt auch weiterhin bestehen, so urteilte (AZ 312 O 411/09) am 22. September die Wettbewerbskammer des Landgerichtes Hamburg.
Und nun hat der Verlag auch eine weitere Einstweilige Verfügung kassiert.
DJV und die dju (ver.di) haben ebenfalls vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen die Heinrich Bauer Achat KG erwirkt.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken erklärte: „Die Einstweilige Verfügung ist ein Sieg für die Fotojournalisten“ „Der Richterspruch stärkt die Rechte der Urheber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.“
Und nach Meinung der dju-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen heißt es: „Bauer wäre gut beraten, die Fotojournalisten als Partner und nicht als Objekte überzogener Renditeerwartungen zu behandeln.“

Hintergrund:

Gegenstand der Verfügung ist der vom Heinrich Bauer-Verlag herausgegebene Rahmenvertrag für Fotografen, der nach Ansicht von von FREELENS unzulässige Buy-out Klauseln enthält, die gegen das Prinzip der angemessenen Beteiligung des Urhebers an der Vermarktung seiner Werke verstossen. Diese Rechtsauffassung hat die Wettbewerbskammer des Landgerichts bestätigt.

Quelle: freelens, djv

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